Die Privat- Piloten- Lizenz (PPL)
Die Abkürzung PPL steht für Privat-Piloten-Lizenz. Sie ist quasi die Grundausbildung jedes Piloten. Für Personen, die die Fliegerei als Hobby betreiben, ist diese Lizenz meist ausreichend.
Bei einer Ausbildung nach JAR- FCL auf Motorflugzeugen erhalten Sie die Berechtigung, Flugzeuge der Klasse SEP (class rating: single engine piston) zu fliegen. Das bedeutet, dass Sie nach einer Schulung (Vertrautmachung oder Differenzschulung) auf dem jeweiligen Flugzeugtyp mit einem Fluglehrer die Flugzeugtypen dieser Klasse fliegen dürfen. Zunächst sind das natürlich alle Flugzeuge, die Sie während der Ausbildung alleine geflogen sind.
Da in diesen Bereich auch kompliziertere Flugzeuge fallen, gibt es keine allgemeine Regelung für die Dauer einer Vertrautmachung. Aber aus Sicherheitsgründen sollten Sie ausgiebig mit Fluglehrer üben. Merkmale wie Einziehfahrwerk, Druckkabine oder Verstellpropeller müssen von einem Fluglehrer bestätigt werden.
Natürlich dürfen Sie Personen mitnehmen. Mit zwei Einschränkungen. Bevor Sie jemanden mitnehmen, müssen Sie 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage auf dem jeweiligen Flugzeugtyp haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf alle Fälle erst einmal ein paar Platzrunden (evtl. auch mit Fluglehrer) machen.
Die zweite Einschränkung ist, dass Sie kein Geld mit der Fliegerei verdienen dürfen. Allerdings dürfen Sie Sich im Rahmen so genannter Selbstkostenflüge die Kosten durch Ihre Mitflieger teilweise ersetzen lassen.
Geld verdienen dürfen Sie mit Ihrem Privatpilotenschein nur, wenn Sie Gegenstände hinter einem Flugzeug schleppen (Bannerschlepp) oder als Fluglehrer tätig sind.
Sie dürfen nur bei Tag und bei "guten" Wetterbedingungen fliegen. In das Ausland bzw. im Ausland dürfen Sie mit Ihrer Lizenz ebenfalls fliegen.
Voraussetzungen:
Fliegen lernen kann wirklich jeder. Die am Anfang sehr schwierig erscheinenden Abläufe prägen sich schnell ein, so dass Sie mit etwas Übung sehr schnell Fortschritte machen werden. Denken Sie nur zurück an Ihre Fahrschule. Überlegen Sie heute noch, wann Sie die Kupplung zum Gangwechsel treten müssen?
Mit der Ausbildung können Sie bereits ab dem 16. Lebensjahr beginnen. Die praktische Prüfung kann mit 17. Jahren abgelegt werden.
Mitbringen sollten Sie Spaß an der Fliegerei und die Offenheit, sich in einer neuen Dimension zu bewegen. Natürlich gibt es noch ein paar Formalismen, die auch eingehalten werden müssen.
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (MEDICAL)
Das Wichtigste ist zunächst eine Untersuchung bei einem "Fliegerarzt". Dies sind Ärzte, die eine besondere Zulassung haben. Untersucht wird der allgemeine körperliche Zustand. Eine Brille ist dabei kein Hindernisgrund. Je nach angestrebter Pilotenlizenz unterscheidet man derzeit zwei verschiedene Tauglichkeitsstufen:
Klasse I - Berufs- und Verkehrsflugzeugführer
Klasse II - Privatflugzeugführer
Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses ist abhängig von Ihrem Lebensalter. Unter 30 Jahren gilt es für fünf Jahre, zwischen 30 und 50 zwei Jahre und ab 50 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeiträume müssen Sie wieder zu einer Untersuchung. Die Kosten für einer Untersuchung der Klasse II betragen ca. 100 - 150 €.
Adressen von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen können Sie bei uns erfragen.
Formalitäten:
Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP ) nach dem Luftsicherheitsgesetz ist bei der Zuständigen Bezirksregierung zu beantragen
Auszug aus dem Verkehrsregister
Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt anfordert werden. Bitte schicken Sie das Standardformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an folgende Adresse.
Kraftfahrtbundesamt
Postfach
24932 Flensburg Tel.: 0461 - 316 - 1931
Fax: 0461 - 316 - 2932
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Zu viele Punkte können ein Hindernis sein!
Polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Das für uns zuständige Regierungspräsidium in Darmstadt verlangt ein ausführlicheres Führungszeugnis ("zur Vorlage bei einer Behörde"), das direkt an die Behörde geschickt werden muss. Die Adresse können Sie bei uns erfragen.
Bescheinigung über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Die meisten Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, ASB oder Malteser Hilfsdienst bieten regelmäßig Wochenendkurse an. Auch wenn Sie bereits für den Führerschein eine Bescheinigung gemacht haben, schadet eine Auffrischung nie. Adressen können Sie bei uns erfahren.
Geburtsurkunde
Auch eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde müssen Sie zu Ausbildungsbeginn mitbringen.
Die theoretische Ausbildung
Die Theorie umfasst derzeit folgende Inhalte (in sieben Fächer zusammengefasst)
Luftrecht,
allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,
Flugleistung und Flugplanung,
menschliches Leistungsvermögen,
Meteorologie,
Navigation,
betriebliche Verfahren
Aerodynamik
Sprechfunkverkehr.
Um das Erlernen so einfach wie möglich zu gestalten, empfehlen wir unseren Flugschülern die Teilnahme am Bezirksunterricht. Dort werden die Grundlegenden Dinge gelehrt. Im Rahmen des Vereinsunterrichtes werden dann später die zusätzlichen Fachgebiete behandelt.
Im Gegensatz zur Ausbildung vor Einführung von JAR- FCL gibt es keine vorgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden, die für die Zulassung zur theoretischen Prüfung vorgeschrieben sind.
Die theoretische Prüfung
Dieser Zeitpunkt beschreibt etwa die Hälfte der Ausbildung. Ohne bestandene theoretische Prüfung darf ein Flugschüler keine Alleinüberlandflüge durchführen. Daher ist es wichtig, dass Sie bereits frühzeitig mit dem Lernen der Theorie beginnen.
In der theoretischen Prüfung werden Kenntnisse aus allen Theoriefächern abgefragt. Die Prüfungsfragen bestehen aus einer Auswahl von Multiple-Choice-Fragen, die in einem Fragenkatalog veröffentlicht sind.
Neben den veröffentlichten Fragen ist in dem Fach Navigation eine Flugvorbereitung durchzuführen.
Die Prüfung findet bei der jeweiligen Luftfahrtbehörde statt.
Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mehr als 75% erreicht werden. Die Prüfungen können beliebig oft wiederholt werden.
Die praktische Ausbildung
Mit der praktischen Ausbildung kann direkt nach der Anmeldung begonnen werden. Vorgeschrieben sind vom Gesetzgeber bei einer Ausbildungsdauer von fünf Monaten insgesamt 40 Flugstunden. Von dieser Zeit müssen 10 Stunden im Alleinflug absolviert werden. Wird für die Ausbildung ein längerer Zeitraum benötigt, so erhöht sich die Anzahl auf 45 Stunden bzw. 15 Alleinflugstunden.
In dieser Zeit werden eine Vielzahl von Ausbildungsübungen durchgeführt.
Zu Beginn wird die Platzrundenschulung einen großen Anteil an der Ausbildung einnehmen. Die Handhabung des Flugzeugs und das Beherrschen der Landung stehen zu diesem Zeitpunkt im Vordergrund. Abgeschlossen wird dieser Ausbildungsabschnitt mit dem ersten Alleinflug.
Im weiteren Verlauf der Ausbildung stehen die Verfeinerung des Könnens und die Navigation auf dem Programm. Hierzu zählen Flüge zu verschiedenen fremden Flugplätzen mit Alleinlandungen des Flugschülers, eine Flughafeneinweisung an einem internationalen Flughafen sowie mindestens ein Flug in über 2000m Höhe.
Mit der Einführung des europäischen Flugscheines wurde eine etwa fünf Stunden umfassende Schulung in Nutzung der Funknavigation (früher Fortbildung CVFR) in die Grundausbildung integriert. Somit wird die Qualifikation der Piloten nochmals bereits in der Ausbildung erhöht.
Die Überlandflüge sowie der Dreiecksflug über mehr als 270km im Alleinflug bilden den Abschluss der praktischen Ausbildung. Vor der praktischen Prüfung werden nochmals die Übungen aus dem Prüfungsprogramm intensiv trainiert.
Jedem dürfte klar sein, dass man nach 45 Stunden noch kein perfekter Pilot ist. Wir versuchen durch eine gute und solide Grundausbildung die Basis zu schaffen, dass der "neue Pilot" an seinem Hobby Freude hat.
Es schadet sicher nichts, wenn man von Zeit zu Zeit mit einem Fluglehrer die erworbenen Kenntnisse wieder auffrischt.
Die praktische Prüfung
Sind alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, meldet die Flugschule den Flugschüler zur praktischen Prüfung. Die Luftfahrtbehörde teilt dem Flugschüler daraufhin einen Prüfer zu.
Dieser überprüft in einem etwa eineinhalb- stündigen Prüfungsflug sowohl die navigatorischen als auch die fliegerischen Kenntnisse. Die Flugübungen umfassen Normal- und Notverfahren, wie beispielsweise Stallübungen, Steilkurven oder simulierten Notlandeübungen.
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung reicht der Prüfer seinen Bericht gemeinsam mit der Flugvorbereitung des Schülers bei der Luftfahrtbehörde ein.
Das Sprechfunkzeugnis
In Deutschland benötigt man zum Erwerb eines Flugscheins ein Sprechfunkzeugnis. Dabei unterscheidet man, je nach Umfang der Erlaubnis drei unterschiedliche Varianten:
BZF II
Das BZF II benötigt man für Flüge innerhalb der Bundesrepublik. Es umfasst alle Funkverfahren auf Deutsch für einen Flug nach Sichtflugregeln (VFR). Es ist für Sie als Privatpilot vollkommen ausreichend. Auch zum kennen lernen der Fliegerei geeignet.
BZF I
Das BZF I ist eine Erweiterung des BZF II. Es umfasst alle Sprechfunkgruppen auf Deutsch und Englisch für einen VFR- Flug. Für Flüge im Luftraum C, bei Nacht sowie im Ausland sollte man das BZF I besitzen, um den Funkverkehr mit den Controllern besser verfolgen zu können.
AZF
Das AZF ist das umfangreichste Sprechfunkzeugnis. Alle Piloten, die nach Instrumentenflugregeln fliegen (IFR), sind in Besitz eines AZF.
Bei uns können Sie das BZF I und II erwerben. Die Kurse finden in regelmäßigen Abständen nach Bedarf statt. Der Unterrichtsstoff wird in kompakter Form an mehreren Wochenenden vermittelt und eine Vielzahl von simulierten An- und Abflügen trainiert.
Interessant ist das Sprechfunkzeugnis auch für "Mitflieger", da die Verfahren des Luftverkehrs und weitere Grundlagen der Fliegerei vermittelt werden. So kann die Fliegerei zu einem gemeinsamen Hobby werden.
Bei Interesse erfahren Sie die nächsten Termine direkt bei uns.
© Copyright: LSV Hellertal e.V. / Oktober 2006